Schadenabwicklung richtig gemacht!
Natürlich ist jeder Schaden einzigartig und bedarf eines besonderen Vorgehens. Dennoch zeigen wir hier einen kurzen Ablauf wie man sich im Falle eines Schadens richtig verhält.
Es ist generell immer ratsam, sich mit Ihrer Versicherung und gegebenenfalls mit Fachleuten in Verbindung zu setzen, um eine spezifische Vorgehensweise zu besprechen.
Nun geht es darum dringende sofortige Maßnahmen zu treffen. (ggf. Absicherung des Gebäudes, Leckageortung, bewegliche Gegenstände entfernen etc.)
Verhalten im Schadenfall
Die ARTUS Bautrocknung- und Sanierungsgruppe ist Ihr bundesweit tätiger Partner der Versicherungs-, Bau und Immobilienbranche. Unser Leistungsportfolio umfasst die Dienstleistungen der Klimatisierung, Bautrocknung und -beheizung sowie die gesamtheitliche Schadenregulierung Ihrer Immobilie nach Brand-, Wasser-, Schimmel- und Sturmschäden. Wir geben dem Schaden keine Chance!
Mit mehr als 1500 MitarbeiterInnen und über 85 Standorten sind wir bundesweit im Einsatz und erreichen alle KundInnen schnell, sauber und zuverlässig mit Fachkompetenz und Qualität. Zum Einsatz bringen wir modernste Technologien. Unser Team besteht aus qualifizierten und motivierten MitarbeiterInnen. Wir stehen Ihnen bei allen Schäden zur Seite!
Allgemeine Information:
SCHADENMELDUNG BEI
MEINER VERSICHERUNG
Wenden Sie sich an Ihre Versicherung. Diese entscheidet, ob zusätzlich ein Sachverständiger eingeschaltet wird. Wir arbeiten mit vielen renommierten Versicherungen partnerschaftlich zusammen, sodass für sie zuerst kein weiterer Handlungsbedarf besteht. In manchen Fällen überlässt Ihre Versicherung Ihnen die Entscheidung über die Wahl des Sanierungsunternehmens.
Sobald das Sanierungskonzept steht und Ihre Versicherung diesem zustimmt, müssen Sie uns einen Auftrag unterschreiben, da Sie, trotz Versicherung und deren Zustimmung zum Angebot, unser/e AuftraggeberIn sind.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Versicherung direkt mit uns abrechnet, können Sie neben dem Auftrag ebenfalls die Abtretungsvereinbarung unterschreiben. In diesem Fall rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab und Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern.
Die häufigsten Fragen bei Wasserschäden.
Nicht nur technisches Versagen, eine undichte Leitung oder ein Rohrbruch können zu schweren Wasserschäden führen – auch Naturkatastrophen, wie Hochwasser oder starke Unwetter, sind eine häufige Ursache für überflutete Gebäude und beschädigte Einrichtungsgegenstände. Oder die oft enormen Mengen an Löschwasser, die für eine effektive Brandbekämpfung nötig sind, führen zu starken Durchnässungen des Gebäudes.
Die häufigsten Ursachen sind:
- Leckstellen in / an wasserführenden Rohrleitungen, Rohrbruch durch Materialverschleiß oder Frost, Materialfehler, Bauarbeiten
- defekte Wasch- / Spülmaschinen, überlaufende Badewannen, Wischwasser, defekte Fugen an Duschen und Badewannen, Rückstau im Abwassersystem
- undichte Dächer
- starker Niederschlag / Starkregen + mangelhafter Wetterschutz
- Hochwasser / Havarien
- defekte Bauwerksabdichtungen z. B. an Wand- Sohlenanschlüssen
- Taupunktunterschreitungen in Dach-, Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.
- Dampfdiffusion / -konvektion im Ergebnis von Baufehlern.
Die Folgen eines Wasserschadens können, wie die Ursachen, sehr unterschiedlicher Natur sein. Die häufigsten Mängel und Langzeitschäden, die durch einen Wasserschaden verursacht werden, sind z.B.:
- beschädigte Möbel und technische Geräten
- Korrosion
- Geruchsbelästigung
- Nutzungsbeeinträchtigung
- Funktionsdefizite an festen Einbauteilen, wie Türen u.ä.
- unhygienische, gesundheitsschädliche Lebensbedingungen
- Rissbildungen an Fassaden
- Salzausblühungen
- Verlust der Wärmedämmung
- durchnässte Dächer, Wände, Decken und Fußbodenkonstruktionen
- mikrobielle Belastung z. B. durch Bakterien, Schimmelpilze und Schäden durch holzzerstörende Pilze und Insekten
- hygrisch bedingte Verformungen, Einschränkungen der Tragsicherheit bis zum finalen Bauteilversagen
Nach einem Wasserschaden gibt es oft viele Sofortmaßnahmen, die ergriffen werden können. Dazu zählen alle Maßnahmen, durch welche
- der weitere Feuchteeintrag unterbunden bzw. reduziert werden kann (z.B. Abstellen der Wasserzufuhr bei Leitungs- und Havarieschäden, Notabdichtung bei Schäden anBauteilen, Aufnahme ausgelaufenen Wassers)
- die Trocknung begünstigt werden kann (z. B. Öffnen aller Fenster bis zum Beginn dertechn. Trocknung, um feuchte gegen trockene Luft auszutauschen. Dabei ist die Witterung zu beachten).
Wirkungsvolle Maßnahmen zur Behebung eines Wasserschadens sind durch einen qualifizierten Fachbetrieb auszuführen, da dieser über die notwendigen Geräte und das erforderliche Fachwissen verfügt.
Ein Wasserschaden ist immer eine Ausnahmesituation. Tritt dieses Ereignis ein, kontaktieren Sie Ihre Gebäudeversicherung. Diese entscheidet, je nach Sachlage und Umfang, ob zusätzlich ein Bausachverständiger eingeschaltet wird. Wir arbeiten mit den Versicherungen partnerschaftlich zusammen, so dass für sie kein Handlungsbedarf besteht. In manchen Fällen überlässt Ihre Versicherung aber Ihnen die Entscheidung der Wahl des Sanierungsunternehmens.
Sollten Sie NICHT versichert sein und können den Schaden nicht selbst beheben, sind wir für Sie ebenfalls Ihr Ansprechpartner und Helfer in der Not und Sie können sich als Privatperson an uns wenden.
Sobald der Schaden bei uns von Ihnen oder Ihrer Versicherung gemeldet wird, kommen wir zu Ihnen zur Schadenaufnahme. Ggf. wird von der Versicherung eine Erstmaßnahme in die Wege geleitet.
Sollte die Ursache nicht eindeutig sein, nehmen wir eine Leckageortung vor, um die genaue Ursache festzustellen.
Danach folgt das Auslagern feuchtesensibler Gegenstände und ggfs. wird noch evtl. stehendes Flüssigwasser abgesaugt. Eine allgemeine Befundaufnahme (teilweise in Zusammenarbeit mit einem eingeschalteten Sachverständigen) sowie eine Feuchtemessung sollen evtl. überlagernde Ursachen abgrenzen. Elektrische und elektronische Anlagen müssen vor Feuchte geschützt sowie ggfs. eine Abschottung hergestellt werden. Danach wird mit der Demontage von feuchten oder nassen Wandverkleidungen, abgehängten Decken, Gipskartonplatten, Fliesen etc. begonnen, wenn dies nötig erscheint. Bei Schimmelbefall wird ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Dann erfolgt die technische Trocknung durch Aufstellen von Trocknungsgeräten, um die Raumluftfeuchte auf <55 % abzusenken. Zwischenmessungen überwachen den Fortschritt der Trocknung. Parallel zur Trocknung erstellt Ihnen ein eigens zugewiesener Projektleiter ein Sanierungskonzept.
- Rohrbruch an zu- und abwasserführenden Leitungen
- Defektes Leck an der Waschmaschine/Geschirrspüler
- übergelaufene Badewanne
- Schäden durch eigenes Reinigungswasser
- Austretendes Wasser aus der Klimaanlage
- Aufsteigendes Grundwasser
- Rückstau der Kanalisation
- Schäden durch eigenes Reinigungswasser
- Austretendes Wasser aus Wasserbetten oder Aquarien
- Schäden durch Naturereignisse, z.B. Starkregen oder Hochwasser (siehe Elementarversicherung)
Häufige Fragen zur Brandschadensanierung.
Melden Sie diesen unverzüglich Ihrer Versicherung.
In den meisten Fällen werden bei einem Brand in Wohnung oder Haus die Feuerwehr und die Polizei hinzugezogen. Ein Betreten und eine Begutachtung der Räume zur Schadeneinschätzung ist erst dann möglich, wenn die Brandstelle seitens der Polizei und der Feuerwehr nach dem vollständigen Ablöschen freigegeben wurde. Die Sicherheit hinsichtlich Gebäudestabilität und Gesundheit der Anwohner und Bewohner hat dabei im Sinne einer Gefährdungseinschätzung oberste Priorität.
Nach Freigabe des Gebäudes ist die erste Handlung nach einem Brand in der Regel die Begutachtung des Objekts und die Erfassung der entstandenen Schäden an der Brandstelle.
Hier empfiehlt sich in jedem Fall das Hinzuziehen eines Gutachters (i.d.R. Entscheidung der Versicherung), der die Brandschäden im Gebäude professionell einschätzen kann. Die Sicherung der Immobilie steht bei der Begutachtung der Verschmutzungen im Fokus. Dazu gehören unterschiedliche Bereiche, beispielsweise die Abklärung der Gebäudestabilität oder auch die Beurteilung von potenziellen Schäden an elektrischen Leitungen sowie noch nicht zerstörter Elektrogeräte.
Wir arbeiten mit vielen renommierten Versicherungen partnerschaftlich zusammen, so dass bzgl. der Kontaktaufnahme mit einem Sanierungsunternehmen für sie kein Handlungsbedarf besteht. In manchen Fällen überlassen die Versicherungen aber den Versicherungsnehmern die Entscheidung der Wahl des Sanierungsunternehmens.
Sollten Sie NICHT versichert sein und können den Schaden nicht selbst beheben, sind wir für Sie ebenfalls Ihr Ansprechpartner und Helfer in der Not.
Die Ursachen eines Wohnungsbrandes sind vielfältig. Hauptsächlich sind diese aber: technische Defekte, Fehlbedienung, Überlastung, Kabelbrand oder Blitzschlag. Die meisten Brände in einem Haushalt werden im Zusammenhang mit Elektrizität ausgelöst, d.h. Elektrogeräte, die entweder alt sind oder nicht sachgemäß verwendet werden. Aber auch der weihnachtliche Adventskranz oder der Gasherd stellen neben Brandstiftung eine Gefahr dar.
Sollten Brandbekämpfungsmaßnahmen noch möglich sein, kann das Feuer entweder erstickt oder mit einem Feuerlöscher bekämpft werden. Hat sich das Feuer aber bereits ausgebreitet, dann sollten Sie die Räumlichkeiten schnellstmöglich verlassen. Um ein Übergreifen des Feuers auf andere Räumlichkeiten zu vermeiden, müssen Fenster und Türen unbedingt geschlossen werden – das ist natürlich nur dann möglich, wenn für Sie selbst keine Gefahr besteht. Wenn Sie Haus oder Wohnung verlassen, vergewissern Sie sich, dass niemand zurückbleibt und rufen Sie anschließend die Feuerwehr.
Unter Brandschadensanierung werden alle Maßnahmen und Tätigkeiten verstanden, die zur Beseitigung der brandbedingten Belastungen im kontaminierten Bereich erforderlich sind. Dazu zählen u. a.
- Sofortmaßnahmen
- Dekontamination, Reinigung
- Aufräumarbeiten
- Entschuttung der Schadenstelle
- Entsorgung des Brandschutts sowie weiterer Sanierungsabfälle.
Für die Durchführung dieser Arbeiten ist ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept zu erstellen, in dem festgelegt wird, in welchem Umfang und mit welchen Verfahren die brandgeschädigte Substanz zu dekontaminieren ist und in welcher Weise eine Entsorgung bzw. Verwertung der brandbedingt anfallenden Abfallfraktionen zu erfolgen hat.
In der Regel ist die erste Handlung nach einem Brand die Begutachtung des Objekts und die Erfassung der entstandenen Schäden an der Brandstelle. Hier wird in den meisten Fällen von den Versicherungen ein Gutachter hinzugezogen, der Brandschäden am Gebäude professionell einschätzen kann. Die Sicherung der Immobilie steht bei der Begutachtung der Verschmutzungen im Fokus. Dazu gehören unterschiedliche Bereiche, beispielsweise die Abklärung der Gebäudestabilität oder auch die Beurteilung von potenziellen Schäden an elektrischen Leitungen sowie noch nicht zerstörter Elektrogeräte.
In den meisten Fällen werden bei einem Brand in Wohnung oder Haus die Feuerwehr und die Polizei hinzugezogen. Ein Betreten und eine Begutachtung der Räume zur Schadenseinschätzung ist erst dann möglich, wenn die Brandstelle seitens der Polizei und der Feuerwehr nach dem vollständigen Ablöschen freigegeben wurde. Die Sicherheit hinsichtlich Gebäudestabilität und Gesundheit der Anwohner und Bewohner hat dabei im Sinne einer Gefährdungseinschätzung oberste Priorität.
Entgegen häufiger Annahmen zählt die Reinigung, beziehungsweise die Beseitigung des Schutts nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr, die den Brand löscht. Diese Tätigkeiten werden üblicherweise von Fachfirmen wie uns durchgeführt. Wir führen für Sie eine Sanierung und sachgemäße Entsorgung des Brandschutts im Rahmen der gesetzlichen Umweltauflagen durch.
Bei der Reinigung und Brandschadensanierung wird darauf geachtet, Sonderabfälle getrennt von ungefährlichem Bauschutt zu entsorgen. Wir sind damit vertraut, die jeweiligen Sicherheitsregeln einzuhalten.
Ein Feuer setzt Schadstoffe in den Räumen frei. Selbst nach einem ausführlichen Lüften haften diese in Form von Ruß, Rußpartikeln und Brandrauch an den verbrannten Gegenständen und Oberflächen an. Besonders gefährlich ist ein Einatmen dieser Stoffe.
Das selbstständige Entfernen von Ruß und Rußpartikeln im Anschluss an einen Brand kann sich, je nach Ausmaß des Brandgeschehens, sehr aufwendig gestalten. Bei den Maßnahmen ist immer der gesundheitliche Schutz der Person zu berücksichtigen, die diese Aufgabe durchführt. Ohne Schutzkleidung, vor allem in Verbindung mit einer Schutzmaske, sollte diese Aufgabe nicht umgesetzt werden.
Ruß dringt sehr stark in Wände ein und ist mit den handelsüblichen Reinigungsmitteln nur unvollständig zu entfernen. Auch der Schmierfilm, der sich auf die Möbel und Gegenstände legt, ist sehr hartnäckig.
Trockener Ruß wird meist mit einem Spezialsauger entfernt, der mit einem Mehrfachfilter ausgestattet ist. Das Absaugen erfolgt in Etappen. In den Zwischenphasen muss jeweils der Raum für ein bis zwei Stunden verlassen werden, bis sich die aufgewirbelten Rußpartikel gesetzt haben.
Wir als ExpertInnen nutzen spezielle Geräte, die mit einem Vakuumstrahl chemiefrei und rückstandsfrei arbeiten.
Wir haben auf alles eine Antwort
Die ARTUS Bautrocknung- und Sanierungsgruppe ist Ihr Spezialist für Schäden aller Arten.